Wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien verkaufen möchten, kümmern wir uns bei der HAUSVERWALTUNG VALENCIA um den gesamten Ablauf des Verkaufs.
Dies bedeutet konkret:
Bewertung des maximal erzielbaren Kaufpreises für Ihre Immobilie. Wir verfügen über mehr als 15 Jahre Erfahrung auf dem Immobilienmarkt. Diese Erfahrung kommt Ihnen bei der Bewertung Ihrer Immobilie und dem anschließenden Verkauf zu Gute.
Ausschreibung zum Verkauf Ihrer Immobilie auf unserem Online-Portal und durch unsere Immobilien-Partner.
Sobald ein Käufer gefunden ist und die Möglichkeiten der Kaufabwicklung geprüft sind, erstellen wir den Vorvertrag (contrato de arras), der die verbindliche Kauf-/Verkaufsabsicht durch beide Vertragsparteien regelt.
Vorbereitung und Wahrnehmung des Notartermins. Wir erstellen für Sie die Urkunde, die den Kauf beschließt und begleiten Sie zum Notartermin bei dem wir auch für Sie übersetzen und erklären. Falls Sie nicht nach Spanien reisen können oder möchten, gibt es die Möglichkeit der Erteilung einer notariellen Vollmacht für den Verkauf, mit welcher wir die komplette Verkaufsabwicklung vornehmen können, auch wenn Sie nicht vor Ort sind.
Steuerliche Abwicklung, die Ihnen als Verkäufer obliegt: Wir kümmern uns für Sie um die Wertzuwachssteuer der Gemeindeverwaltung und vor allem um die Erklärung nach dem “modelo 210” (die Steuererklärung für nicht in Spanien lebende Personen) als auch um die Versteuerung von Einnahmen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie. In Spanien müssen nämlich 3% des Kaufpreises für Sie durch den Käufer an das Finanzamt abgeführt werden, wenn Sie keinen Hauptwohnsitz in Spanien haben, und zwar unabhängig davon, ob Sie mit dem Verkauf Gewinn erzielt haben oder nicht. Erst nach der Prüfung durch das Finanzamt, ob Sie durch den Verkauf der Immobilie einen Gewinn erzielt haben, kann man einen Monat nach dem Verkauf die einbehaltenen 3% durch Einreichung des “modelo 210” zurückfordern, wenn man keinen Gewinn durch die Veräußerung hatte.
Ummeldung bei den Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser): Nach dem Verkauf kümmern wir uns um die Um- bzw. Abmeldung der Verträge von Wasser, Strom und Gas. Eingeschlossen ist dabei auch ggf. die Anzeige und Ummeldung bei der Eigentümergemeinschaft.
Wenn Sie sich wünschen, beim Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien durch uns vertrauensvoll beraten und vertreten zu werden, senden Sie uns eine ANFRAGE .
Wir setzen uns schnell und unverbindlich mit Ihnen in Verbindung.