Bei Hausverwaltung Valencia haben wir in unserem Team Rechtsanwälte, die auf das spanische Immobilienrecht spezialisiert sind und Sie bei allen Fragen rund um den Kauf einer Immobilie in Spanien unterstützen.

Die Begleitung des Kaufs der Immobilie erstreckt sich dabei auf alle drei Phasen:

In der ersten Phase – der Kaufvorbereitung – geht es darum den Sachstand bezüglich der Immobilie eingehend zu prüfen und kaufvorbereitende Fragen zu klären. Die Eintragung im Grundbuch und die dort hinterlegten Merkmale der Immobilie sind zu prüfen, wie auch die Frage, ob Belastungen eingetragen sind und wer dort als Eigentümer aktuell eingetragen ist. Auch bei der Gemeindeverwaltung sind mögliche Beschränkungen baurechtlicher Natur oder dort anhängige Verfahren wegen Nichtzahlung von Steuerabgaben oder baurechtlichen Verstößen abzuklären.

Sobald alle kaufvorbereitenden Fragen geklärt sind, geht es in der nächsten Phase um die Ausarbeitung oder Prüfung des Vorvertrages, in welchem die Bedingungen des Kaufs niedergelegt werden. Bevor dann die Unterzeichnung des Kaufvertrages sind noch weitere Schritte erforderlich wie die Beantragung einer spanischen Steueridentifikationsnummer (NIE) und die Eröffnung eines Kontos bei einer spanischen Bank, damit der Kaufpreis von diesem entrichtet werden kann und die späteren Zahlungen von Steuern und Gemeindeabgaben von diesem eingezogen werden können.

Schließlich kann in der letzten Phase die Unterzeichnung des Kaufvertrages vor dem Notar erfolgen. Diesbezüglich gilt es den Kaufvertrag zuvor genau zu prüfen und die Unterzeichnung vorzubereiten, sodass zuvor die Kosten und die zu erwartenden Steuern ermittelt werden. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages erstreckt sich im Anschluss daran auch die Vornahme der steuerlichen Abwicklung des Kaufs und die Überwachung der ordnungsgemäßen Eintragung in das Grundbuch.

Da es häufig vorkommt, dass eine Anreise aus dem Ausland zur Unterzeichnung des Kaufvertrages nicht möglich ist, bieten wir auch die Vertretung bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages an. Um dies durchzuführen wird eine notarielle Vollmacht benötigt. Mit dieser können wir alle notwendigen Handlungen in Bezug auf den Kauf der Immobilie in Spanien für Sie vornehmen, ohne dass eine Anreise für Sie nach Spanien notwendig ist.

Wenn Sie sich zu der Vertretung im Zusammenhang mit einem Kauf einer Immobilie in Spanien informieren möchten, freuen wir uns, wenn Sie uns eine ANFRAGE senden. Wir melden uns dann bei Ihnen schnellstmöglich und unverbindlich.

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