Sie beabsichtigen eine Immobilie in Spanien zu kaufen, welche jedoch bislang noch nicht legalisiert und im Grundbuch eingetragen wurde? Bei der HAUSVERWALTUNG VALENCIA erledigen wir alle notwendigen Formalitäten, die für die Eintragung eines Neubaus, einer baulichen Veränderung oder einer bereits auf städtischem oder ländlichem Gebiet bestehenden Bebauung benötigt werden. Das gilt für Lizenzen der Gemeindeverwaltung, Zertifikate von Architekten, Bewohnbarkeitsbescheinigung, Bauabnahmen und vieles mehr.

Liegt die Immobilie etwa in einem ländlichen Gebiet, muss sichergestellt sein, dass keine Einschränkung der Grünzone gegeben ist.  Insbesondere ist zu klären, ob es sich um ein Areal mit besonderen Schutzauflagen handelt, wie beispielsweise ein Naturschutzgebiet.

Sollte es sich in Ihrem Fall um eine bereits bestehende ältere Bebauung handeln, die evtl. ohne Baugenehmigung erfolgt ist (bspw. der Bau eines Poolhauses, Abstellraumes oder auch eines Pools) geht es darum, zunächst eine Prüfung durchzuführen, in welchem Bebauungsgebiet diese Bebauung erfolgt ist, um dann zu entscheiden welche Anforderungen für die nachträgliche Genehmigung zu erfüllen sind.

Diese Vorprüfungen und verschiedene Informationen des Katasteramtes sollten  vorliegen, um nicht beim Versuch der Eintragung Gefahr zu laufen, dass eine Verfügung zum Abriss des Baus erlassen wird, da dies nach Artikel 224.4 de la Ley Urbanística Valenciana nicht verjährt.

Gerne stehen wir Ihnen mit unseren Anwälten beratend zur Verfügung und führen nach erfolgter Vorprüfung das Genehmigungsverfahren für bereits bestehende und noch nicht genehmigte oder auch für geplante neue Bebauungen durch.

Bitte beschreiben Sie uns kurz Ihre Sachlage in einer ANFRAGE, wir melden uns dann schnell und unverbindlich bei Ihnen.

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