Wir, die HAUSVERWALTUNG VALENCIA, bereiten für Sie die Steuererklärungen, die Sie als Eigentümer einer Immobilie in Spanien beim spanischen Finanzamt einreichen müssen, vor. Es handelt sich dabei um das Formular “modelo 210” für Eigentümer die nicht dauerhaft in Spanien leben.
Für Sie, als Eigentümer einer Immobilie, fallen in der Regel Steuern und Gebühren an, die Sie an das spanischen Finanzamt oder an die zuständigen Gemeindeverwaltungen abführen müssen, wie bspw. die Grundsteuer (IBI) oder die Abfallgebühren der Gemeinde.
Bei der HAUSVERWALTUNG VALENCIA beraten und unterstützen wir Sie gerne rund um das Thema Steuern und Gebühren, die Sie als Eigentümer einer Immobilie in Spanien abführen müssen.
Haben Sie bereits eine Immobilie in Spanien erworben oder möchten Sie sich vorab über steuerliche Abgaben und Gebühren informieren? Dann senden Sie uns einfach eine ANFRAGE mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens. Wir setzen uns dann schnell und unverbindlich mit Ihnen in Verbindung.